Der Gutachterausschuss Hochsauerlandkreis weist für die Objektart Mehrfamilienhaus einen Liegenschaftszinssatz von 4,7 % aus (Datenjahr 2024).
Die Kennzahlen des Gutachterausschusses Hochsauerlandkreis aus dem Grundstücksmarktbericht 2026 — ausgewertet wurde das Kalenderjahr 2025.
Grundstücksmarktbericht 2026 · Originalbericht als PDF
Jahrgang 2026 (Deckblatt 'Grundstücksmarktbericht 2026', einschließlich Halbjahresbericht zum 01.07.2026); alle Zinssatz-Kästen sind auf den 01.01.2026 datiert, Berichtsjahr also 2025.
| Objektart | Liegenschaftszins | Miete | Bewirtschaftung | Restnutzungsdauer | Kaufpreis | Kauffälle |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
Büro
mit Vorbehalt des Ausschusses |
3,9 % | 4,97 €/m² | 28,0 % | 34 Jahre | 1.091 €/m² | 11 |
| Dreifamilienhaus | 3,7 % | 6,70 €/m² | 26,0 % | 37 Jahre | 1.198 €/m² | 21 |
| Einfamilienhaus | 1,0 % | 5,98 €/m² | 28,0 % | 40 Jahre | 2.001 €/m² | 139 |
|
Gewerbe und Industrie
mit Vorbehalt des Ausschusses |
2,5 % | 2,84 €/m² | 20,0 % | 23 Jahre | 662 €/m² | 7 |
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Wohn- und Geschäftshaus
mit Vorbehalt des Ausschusses |
4,0 % | 6,61 €/m² | 25,0 % | 25 Jahre | 990 €/m² | 9 |
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Handel
mit Vorbehalt des Ausschusses |
6,5 % | 8,36 €/m² | 20,0 % | 30 Jahre | 945 €/m² | 3 |
| Mehrfamilienhaus | 4,7 % | 6,95 €/m² | 25,0 % | 43 Jahre | 1.131 €/m² | 30 |
| Reihen- und Doppelhaus | 1,2 % | 6,11 €/m² | 28,0 % | 42 Jahre | 1.899 €/m² | 28 |
| Eigentumswohnung (selbstgenutzt) | 2,5 % | 8,66 €/m² | 24,0 % | 39 Jahre | 2.086 €/m² | 352 |
| Eigentumswohnung (vermietet) | 2,5 % | 7,77 €/m² | 25,0 % | 46 Jahre | 1.872 €/m² | 102 |
| Zweifamilienhaus | 3,1 % | 7,04 €/m² | 25,0 % | 32 Jahre | 1.426 €/m² | 55 |
Die Werte stammen aus dem Grundstücksmarktbericht selbst. Wo der Ausschuss keinen einzelnen Wert je Objektart veröffentlicht, sondern nach Baujahresgruppe, Lage oder Bestandsmerkmal differenziert, steht die Differenzierung unten — ein Mittelwert daraus wäre eine Genauigkeit, die es in der Quelle nicht gibt.
Dieser Ausschuss veröffentlicht für Dreifamilienhaus keinen festen Zinssatz, sondern ein Regressionsmodell: Ausgangswert 3,70 % zuzüglich Korrekturfaktoren für gemeinde. Der Zinssatz entsteht erst mit den konkreten Merkmalen des Objekts.
Kap. 5.2.2.2 — rein wohngenutzte Dreifamilienhäuser mit 200 m² oder mehr Wohnfläche. anzahlFaelle = 21 berücksichtigte von 27. Wohnfläche 259 m² und Kaufpreis 1.198 €/m² gelten für das gesamte Objekt (3 Wohneinheiten, 89 m² je Wohneinheit). ertragsfaktor 16 aus Kap. 5.2.3.1 'Rohertragsfaktor für Dreifamilienhäuser zum 01.01.2026' (auf Basis der Modellmiete, Ø jährlicher Rohertrag 20.600 €) — er ist nicht der Liegenschaftszinssatz. In der Standardabweichung des Kaufpreises steht im Bericht '(± 267 m²)' statt '€/m²' — offensichtlicher Einheitentippfehler des Berichts, nicht übernommen. Der Schlusssatz der Seite spricht von 'statistischer Modellierung … für Mietwohnhäuser' statt von der regionalen Anpassung (Copy-Paste-Abweichung gegenüber den Nachbarkapiteln); die Gemeindetabelle aus Kap. 5.2.2.1 gilt laut deren eigenem Wortlaut für Drei- UND Mehrfamilienhäuser.
Dieser Ausschuss veröffentlicht für Einfamilienhaus keinen festen Zinssatz, sondern ein Regressionsmodell: Ausgangswert 1,00 % zuzüglich Korrekturfaktoren für gemeinde. Der Zinssatz entsteht erst mit den konkreten Merkmalen des Objekts.
Kap. 5.1.6.2 'Liegenschaftszinssatz für freistehende Einfamilienhäuser' — Zusammenfassung aller selbstgenutzten und vermieteten freistehenden Wohnhäuser mit einer Wohneinheit. Stichtagswert 1,0 % zum 01.01.2026, laut Bericht 'auf der Grundlage einer linearen Regression der Marktentwicklung zum Stichtag geschätzt' (also kein reiner empirischer Mittelwert der Stichprobe); die Kennzahlenzeile nennt für denselben Zeitraum ebenfalls 1,0 % (± 1,3 Pp.), Stichtagswert und Stichprobenmittel fallen hier zusammen. anzahlFaelle = 139 berücksichtigte von 207 vorliegenden Kauffällen. Der kreisweite Wert ist über die Gemeinde-Prozentpunkte (regressionsmodell) regional anzupassen; drei Gemeindefaktoren (Eslohe, Hallenberg, Medebach) sind laut Bericht nur sachverständig geschätzt. Die als 'Wohnfläche' und 'Kaufpreis pro Quadratmeter Wohnfläche' geführten Werte beziehen sich auf das gesamte Objekt (1 Wohneinheit). Bewirtschaftungskosten 28 % sind für eine gemischt selbstgenutzt/vermietete EFH-Stichprobe plausibel und im Bericht als 'Anteil der Bewirtschaftungskosten am Rohertrag' ausgewiesen.
Dieser Ausschuss veröffentlicht für Mehrfamilienhaus keinen festen Zinssatz, sondern ein Regressionsmodell: Ausgangswert 4,70 % zuzüglich Korrekturfaktoren für gemeinde. Der Zinssatz entsteht erst mit den konkreten Merkmalen des Objekts.
Kap. 5.2.2.3 — Wohnhäuser mit vier oder mehr Wohneinheiten sowie gemischt genutzte Objekte mit einem Anteil am Rohertrag von weniger als 20 % aus gewerblicher Nutzung (deckungsgleich mit unserer mfh-Definition). anzahlFaelle = 30 berücksichtigte von 45. Wohnfläche 449 m² ist die Summenfläche des ganzen Gebäudes (Ø 7,1 Wohneinheiten, 69 m² je Wohneinheit), keine Wohnungsfläche. ertragsfaktor 15 aus Kap. 5.2.3.2 (Ø jährlicher Rohertrag 37.000 €). Kein Teilmodell nach Wohneinheiten oder Baujahr — der Ausschuss differenziert ausschließlich regional über die Gemeindetabelle.
Dieser Ausschuss veröffentlicht für Reihen- und Doppelhaus keinen festen Zinssatz, sondern ein Regressionsmodell: Ausgangswert 1,20 % zuzüglich Korrekturfaktoren für gemeinde. Der Zinssatz entsteht erst mit den konkreten Merkmalen des Objekts.
Kap. 5.1.6.3 'Liegenschaftszinssatz für Reihenhäuser und Doppelhaushälften' — reine Wohnhäuser als Doppelhaushälften, Reihenmittel- oder Reihenendhäuser mit einer Wohneinheit. Anders als Bielefeld/Bochum/Mönchengladbach/Remscheid trennt dieser Ausschuss Reihenend-/Doppelhaus und Reihenmittelhaus NICHT, sondern führt eine gemeinsame Kategorie — kein Teilmodell nötig. Wert 1,2 % 'unter Berücksichtigung des arithmetischen Mittelwertes der Kauffälle aus dem Erhebungszeitraum und der Marktentwicklung bis zum Stichtag geschätzt'. anzahlFaelle = 28 berücksichtigte von 31. Regionale Gemeinde-Anpassung siehe regressionsmodell (Tabelle Kap. 5.1.6.1, gilt für alle Ein-/Zweifamilienhaus-Objektarten).
Dieser Ausschuss veröffentlicht für Eigentumswohnung (selbstgenutzt) keinen festen Zinssatz, sondern ein Regressionsmodell: Ausgangswert 2,50 % zuzüglich Korrekturfaktoren für gemeinde. Der Zinssatz entsteht erst mit den konkreten Merkmalen des Objekts.
Kap. 6.4.2 'Liegenschaftszinssatz für selbstgenutztes Wohnungseigentum' — ausdrücklich WEITERVERKÄUFE von nicht vermieteten Eigentumswohnungen (kein Erstverkauf). Die Achse ist hier der Vermietungsstatus, nicht der Verkaufsvorgang; 'nicht vermietet' entspricht unserem we_s ohne Näherungsannahme. Größte Stichprobe des Berichts: 352 berücksichtigte von 426 Kauffällen. wohnflaeche 63 m² ist die Wohnfläche der Eigentumswohnung selbst (das Gebäude hat Ø 19,5 Wohneinheiten). ertragsfaktor 20 aus Kap. 6.5 'Rohertragsfaktor für selbstgenutztes Wohnungseigentum' (Ø jährlicher Rohertrag 6.400 €); dessen Kasten ist im Bericht mit 'zum 01.01.2025' datiert, während alle übrigen Kästen 'zum 01.01.2026' tragen und die Datenbasis mit 2024 bis 2025 angegeben ist — offensichtlicher Datumstippfehler des Berichts, nicht stillschweigend korrigiert. Regionale Gemeinde-Anpassung siehe regressionsmodell (Kap. 6.4.1, gilt für selbstgenutztes UND vermietetes Wohnungseigentum). Werte zusätzlich am gerenderten Seitenbild (S. 104, 150 dpi) gegengeprüft.
Dieser Ausschuss veröffentlicht für Eigentumswohnung (vermietet) keinen festen Zinssatz, sondern ein Regressionsmodell: Ausgangswert 2,50 % zuzüglich Korrekturfaktoren für gemeinde. Der Zinssatz entsteht erst mit den konkreten Merkmalen des Objekts.
Kap. 6.4.3 'Liegenschaftszinssatz für vermietetes Wohnungseigentum' — WEITERVERKÄUFE von vermieteten Eigentumswohnungen; für Investoren die maßgebliche Reihe. 102 berücksichtigte von 129 Kauffällen. Der Zinssatz ist mit 2,5 % identisch zu we_s, wurde aber anders abgeleitet ('unter Berücksichtigung des arithmetischen Mittelwertes der Kauffälle aus dem Erhebungszeitraum und der Marktentwicklung bis zum Stichtag geschätzt', bei we_s lineare Regression) und beruht auf einer eigenen Stichprobe mit abweichenden Kennzahlen (Wfl 73 statt 63 m², KP 1.872 statt 2.086 €/m², Miete 7,77 statt 8,66 €/m², RND 46 statt 39 Jahre) — die Gleichheit der Zinssätze ist also kein Kopierfehler. Kein Rohertragsfaktor veröffentlicht (Kap. 6.5 nur für selbstgenutztes Wohnungseigentum), deshalb kein ertragsfaktor gesetzt.
Dieser Ausschuss veröffentlicht für Zweifamilienhaus keinen festen Zinssatz, sondern ein Regressionsmodell: Ausgangswert 3,10 % zuzüglich Korrekturfaktoren für gemeinde. Der Zinssatz entsteht erst mit den konkreten Merkmalen des Objekts.
Kap. 5.1.6.5 'Liegenschaftszinssatz für Zweifamilienhäuser' — reine Wohnhäuser mit zwei Wohneinheiten sowie Wohnhäuser mit drei Wohneinheiten und weniger als 200 m² Wohnfläche (Abgrenzung zu dreifh: Dreifamilienhäuser ab 200 m² Wohnfläche). Wohnfläche 201 m² und Kaufpreis 1.426 €/m² beziehen sich auf das gesamte Objekt (Ø 2,1 Wohneinheiten, 98 m² je Wohneinheit). Regionale Gemeinde-Anpassung siehe regressionsmodell. WICHTIG: Der Bericht führt zusätzlich eine bei uns schlüssellose Objektart 'Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung' (Kap. 5.1.6.4, LZS 2,4 % ± 1,4 Pp., 25 von 33 Kauffällen, Wfl 205 m², KP 1.662 €/m², Miete 6,97 €/m² WF, BWK 25 %, RND 38 Jahre, GND 80 Jahre) — diese wurde NICHT in zfh oder efh eingemischt.
Für Mehrfamilienhäuser beträgt er 4,7 % laut Grundstücksmarktbericht 2026. Die Werte für die übrigen Objektarten stehen in der Tabelle auf dieser Seite.
Der Bericht wird auf BORIS-NRW veröffentlicht und ist unter https://www.boris.nrw.de/borisfachdaten/gmb/2026/GMB_31100_2026.pdf abrufbar. Er erscheint jedes Jahr im März und wertet das vorangegangene Kalenderjahr aus.
Für Bestwig, Brilon, Eslohe (Sauerland), Hallenberg, Hochsauerlandkreis, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern (Sauerland), Winterberg.
Alle Kennzahlen dieses Gutachterausschusses als CSV-Datei.
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