Der Gutachterausschuss Düsseldorf veröffentlicht für das Datenjahr 2024 keinen objektartweiten Liegenschaftszinssatz.
Die Kennzahlen des Gutachterausschusses Düsseldorf aus dem Grundstücksmarktbericht 2026 — ausgewertet wurde das Kalenderjahr 2025.
Grundstücksmarktbericht 2026 · Originalbericht als PDF
Düsseldorf veröffentlicht Liegenschaftszinssätze ausschließlich als Matrix je Baujahresgruppe bzw. als Bandbreite (Layout-Typ B) — es gibt keinen objektartweiten Einzelwert zum Übernehmen.
| Objektart | Liegenschaftszins | Miete | Bewirtschaftung | Restnutzungsdauer | Kaufpreis | Kauffälle |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
Dreifamilienhaus
mit Vorbehalt des Ausschusses |
— | — | — | — | — | — |
|
Wohn- und Geschäftshaus
mit Vorbehalt des Ausschusses |
— | — | — | — | — | 49 |
|
Mehrfamilienhaus
mit Vorbehalt des Ausschusses |
— | — | — | — | — | 169 |
Die Werte stammen aus dem Grundstücksmarktbericht selbst. Wo der Ausschuss keinen einzelnen Wert je Objektart veröffentlicht, sondern nach Baujahresgruppe, Lage oder Bestandsmerkmal differenziert, steht die Differenzierung unten — ein Mittelwert daraus wäre eine Genauigkeit, die es in der Quelle nicht gibt.
ab 1948
Liegenschaftszinssatz 2022: 2,2 % · 2025: 2,7 %. Angegeben ist das Datenjahr; der Bericht eines Jahrgangs wertet das Vorjahr aus.
ab 1948bis 1947
Liegenschaftszinssatz 2022: 2,5 % · 2025: 4,0 %. Angegeben ist das Datenjahr; der Bericht eines Jahrgangs wertet das Vorjahr aus.
ab 1948bis 1947
Liegenschaftszinssatz 2022: 2,2 % · 2025: 3,3 %. Angegeben ist das Datenjahr; der Bericht eines Jahrgangs wertet das Vorjahr aus.
| Kriterium | Liegenschaftszins | Kauffälle |
|---|---|---|
| bis 1947 | — | — |
| ab 1948 | 2,7 % | — |
Dreifamilienhäuser erscheinen 2026 erstmals als eigene Zeile in der Liegenschaftszinssatz-Tabelle (5.3.3), zusammen mit Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden veröffentlicht. Für Baujahre bis 1947 kein Wert ('-') — der Ausschuss ordnet Dreifamilienhäuser laut Fußnote * sachverständig je nach Nutzungskonzept entweder dem LSZ für Ein-/Zweifamilienhäuser (Eigennutzung im Vordergrund) oder dem LSZ für Mehrfamilienhäuser zu (Renditeüberlegungen vorherrschend UND Mindestgröße 210 m² Wohnfläche). Kein eigener Statistik-Anhang in Kapitel 8.8.1.2 vorhanden, daher keine Fallzahl/Wohnfläche/Miete/BWK/RND ableitbar. War im Vorjahresbericht (2025) nicht als separate Objektart in der Referenzextraktion erfasst — unklar, ob 2025 real fehlte oder nur nicht extrahiert wurde.
| Kriterium | Liegenschaftszins | Kauffälle |
|---|---|---|
| bis 1947 | 3,7 % | 23 |
| ab 1948 | 4,0 % | 26 |
WICHTIG — zwei unterschiedliche Bandbreiten für 'gemischt genutzte Gebäude' im selben Bericht: Die Liegenschaftszinssatz-Richtwerttabelle (5.3.3) bezieht sich explizit auf 35–45 % gewerblichen Anteil am Rohertrag (Fußnote *²: bei höherem Anteil sachverständiger Zuschlag Richtung Büro-Orientierung, bei niedrigerem Anteil Abschlag Richtung MFH-Orientierung). Die Fallzahl und die übrigen Kennzahlen (Wohn-/Nutzungsfläche, Miete, BWK, RND) stammen dagegen aus dem separaten Statistik-Anhang 8.8.1.2, der eine breitere Bandbreite von 21–80 % gewerblichem Anteil zugrunde legt (n=49). Beide Stichproben sind vom Ausschuss nicht als identisch ausgewiesen. Für Baujahre bis 1947 gibt es 2026 anders als 2025 einen Zahlenwert (3,7 %) statt nur eines Verweises auf sachverständige Einordnung.
| Kriterium | Liegenschaftszins | Kauffälle |
|---|---|---|
| bis 1947 | 2,9 % | 66 |
| ab 1948 | 3,3 % | 103 |
Mehrfamilienhäuser mit gewerblichem Anteil ≤ 20 % vom Rohertrag (5.3.3), gemeinsam mit Dreifamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden in einer Tabelle. Wohnfläche/Kaufpreis/Miete/BWK/RND je Baujahresgruppe aus Kapitel 8.8.1.2 — dort als 'Wohn-/Nutzungsfläche' bezeichnet, da bei ≤20 % gewerblichem Anteil auch Nutzflächenanteile enthalten sein können; Werte sind Gebäude-Summenwerte (ganzes Mehrfamilienhaus), keine Wohnungsgröße. Deshalb liegen sie über der üblichen Wfl-Plausibilitätsspanne für Einzelwohnungen.
Dieser Ausschuss veröffentlicht keinen einzelnen Wert für Mehrfamilienhäuser; die veröffentlichten Kennzahlen stehen in der Tabelle auf dieser Seite.
Der Bericht wird auf BORIS-NRW veröffentlicht und ist unter https://www.boris.nrw.de/borisfachdaten/gmb/2026/GMB_10700_2026.pdf abrufbar. Er erscheint jedes Jahr im März und wertet das vorangegangene Kalenderjahr aus.
Für Düsseldorf.
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