Der Gutachterausschuss Bottrop weist für die Objektart Mehrfamilienhaus einen Liegenschaftszinssatz von 4,5 % aus (Datenjahr 2024).
Die Kennzahlen des Gutachterausschusses Bottrop aus dem Grundstücksmarktbericht 2026 — ausgewertet wurde das Kalenderjahr 2025.
Grundstücksmarktbericht 2026 · Originalbericht als PDF
Bottrop führt je Objektart zwei Werte: einen empirischen Mittelwert und einen davon abweichenden, vom Ausschuss zur Anwendung bestimmten Wert.
| Objektart | Liegenschaftszins | Miete | Bewirtschaftung | Restnutzungsdauer | Kaufpreis | Kauffälle |
|---|---|---|---|---|---|---|
|
Dreifamilienhaus
mit Vorbehalt des Ausschusses |
2,8 % | 7,31 €/m² | — | 35 Jahre | 1.822 €/m² | 17 |
| Einfamilienhaus | 2,0 % | 9,39 €/m² | — | 40 Jahre | 2.974 €/m² | 91 |
|
Mehrfamilienhaus
mit Vorbehalt des Ausschusses |
4,5 % | 7,01 €/m² | — | 36 Jahre | 1.273 €/m² | 44 |
| Reihen- und Doppelhaus | 1,3 % | 8,00 €/m² | 19,8 % | 42 Jahre | 2.979 €/m² | 62 |
|
Eigentumswohnung (selbstgenutzt)
mit Vorbehalt des Ausschusses |
— | — | — | — | — | — |
|
Eigentumswohnung (vermietet)
mit Vorbehalt des Ausschusses |
— | — | — | — | — | — |
Die Werte stammen aus dem Grundstücksmarktbericht selbst. Wo der Ausschuss keinen einzelnen Wert je Objektart veröffentlicht, sondern nach Baujahresgruppe, Lage oder Bestandsmerkmal differenziert, steht die Differenzierung unten — ein Mittelwert daraus wäre eine Genauigkeit, die es in der Quelle nicht gibt.
Liegenschaftszinssatz 2022: 2,8 % · 2025: 2,8 %. Angegeben ist das Datenjahr; der Bericht eines Jahrgangs wertet das Vorjahr aus.
Liegenschaftszinssatz 2022: 1,8 % · 2025: 2,0 %. Angegeben ist das Datenjahr; der Bericht eines Jahrgangs wertet das Vorjahr aus.
Liegenschaftszinssatz 2022: 3,5 % · 2025: 4,5 %. Angegeben ist das Datenjahr; der Bericht eines Jahrgangs wertet das Vorjahr aus.
| Kriterium | Liegenschaftszins | Kauffälle |
|---|---|---|
| einfache Wohnlage | — | — |
| mittlere Wohnlage | 2,6 % | 10 |
| gute Wohnlage | 2,5 % | 7 |
Anzuwendender Wert des Ausschusses (2.75 % zum Stichtag 2025) aus der Übersicht 'zum Stichtag'. Der empirische Mittelwert derselben Stichprobe liegt bei 2.59 %; die übrigen Kennzahlen dieser Zeile (Fallzahl, Miete, Restnutzungsdauer) gehören zu dieser empirischen Stichprobe. Modellkapitel 8.1 definiert 'Dreifamilienhäuser' hier ausdrücklich als Objekte > 180 m² Wohnfläche - kleinere Dreifamilienhäuser fallen vermutlich ins EFH-Modell (nicht explizit bestätigt). Haupt-Kennzahl ist die vom Ausschuss selbst gebildete Zeile 'alle Wohnlagen' (N=17), zusätzlich nach Wohnlage differenziert (teilmodelle) - kein eigener Mittelwert gebildet. Die 'zum Stichtag'-Übersichtstabelle (Zeitreihe oben) nennt für 01.01.2026 einen abweichenden Empfehlungswert von 2,75 % ('frei vermietete Objekte, mittlere Wohnlage') - Diskrepanz zum hier übernommenen Wert (2,59 %) siehe Hinweis bei efh, gleiche Ursache vermutet (unterschiedliche Modellbildung, nicht identische Grundgesamtheit).
| Kriterium | Liegenschaftszins | Kauffälle |
|---|---|---|
| 4-6 Wohneinheiten | 3,7 % | 23 |
| 7-24 Wohneinheiten | 5,0 % | 21 |
Anzuwendender Wert des Ausschusses (4.5 % zum Stichtag 2025) aus der Übersicht 'zum Stichtag'. Der empirische Mittelwert derselben Stichprobe liegt bei 4.33 %; die übrigen Kennzahlen dieser Zeile (Fallzahl, Miete, Restnutzungsdauer) gehören zu dieser empirischen Stichprobe. Tabelle 'Liegenschaftszinssätze für Mehrfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser inkl. einem gewerblichen Anteil bis 20 %' (Kap. 5.2.1). Haupt-Kennzahl ist die vom Ausschuss selbst gebildete Zeile 'Mehrfamilienhäuser (alle Gebäudetypen)' (N=44 = Summe der beiden Teilmodelle 23+21) - kein selbst gebildeter Mittelwert. Wfl/NUF ist Gebäude-Summenfläche, nicht je Wohnung (334 m² bzw. 674 m² für ganze Gebäude, konsistent mit 4-6 bzw. 7-24 WE). Stichtag-Übersichtstabelle nennt für 01.01.2026 abweichend 4,50 % - siehe Hinweis bei efh.
| Kriterium | Liegenschaftszins | Kauffälle |
|---|---|---|
| gute Wohnlage | 2,5 % | — |
| mittlere Wohnlage | 2,8 % | — |
Näherung 'unvermietet ≈ we_s' (keine Aussage des Berichts, Konvention aus vergleichbaren Fällen). Quelle: 'Liegenschaftszinssätze für Wohnungseigentum zum Stichtag - Übersicht/Entwicklung ab 2023' (Kap. 6.1.4), ausdrücklich für 'unvermietete Eigentumswohnungen mit Balkon bzw. Terrasse', differenziert nach Wohnlage gut/mittel statt nach Gebäudeart - kein gemeinsamer Wert, daher liegenschaftszinssatz auf Objektart-Ebene null. Referenzobjekt laut Tabelle: Restnutzungsdauer 50 ± 20 Jahre, 4-12 Wohneinheiten im Gesamtobjekt (2023-2025: 4-19 WE), Wohnungsgröße 60-110 m² - keine Kennzahlen (Wfl/KP/Miete/N je Fall) ausgewiesen, nur die Zinssatz-Bandbreite je Jahr.
| Kriterium | Liegenschaftszins | Kauffälle |
|---|---|---|
| Dreifamilienhaus | 2,5 % | 32 |
| Mehrfamilienhaus (4-19 Wohneinheiten) | 2,5 % | 235 |
| Wohnanlagen (Punktbebauung ab 20 Wohneinheiten) | 3,7 % | 11 |
Tabelle 'Liegenschaftszinssätze für Wohnungseigentum 2024/2025' (Kap. 6.1.4) differenziert ausschließlich nach Gebäudeart (Dreifamilienhaus / MFH 4-19 WE / Wohnanlagen ab 20 WE), keine 'alle Gebäudearten'-Gesamtzeile im Bericht - kein Mittelwert gebildet, alle drei Zeilen als teilmodelle übernommen. Der Bericht benennt die Käufergruppe hier nicht ausdrücklich als vermietet oder unvermietet; da der Liegenschaftszinssatz methodisch einen Reinertrag (=Mietertrag) voraussetzt, als we_v (vermietet) eingeordnet - eigene Näherung, keine Aussage des Berichts selbst. Getrennt davon nennt der Bericht Rohertragsfaktoren 'für vermietetes Wohnungseigentum' (Dreifamilienhaus 18,9; MFH 4-19WE 18,9; Wohnanlagen>19WE 12,3) - kein Bestandteil des Schemas, nicht übernommen.
Für Mehrfamilienhäuser beträgt er 4,5 % laut Grundstücksmarktbericht 2026. Die Werte für die übrigen Objektarten stehen in der Tabelle auf dieser Seite.
Der Bericht wird auf BORIS-NRW veröffentlicht und ist unter https://www.boris.nrw.de/borisfachdaten/gmb/2026/GMB_10500_2026.pdf abrufbar. Er erscheint jedes Jahr im März und wertet das vorangegangene Kalenderjahr aus.
Für Bottrop.
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